Steuer: eine Geldleistung an den Staat ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitaleinkünfte.
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte (Definition der deutschen Abgabenordnung). Damit sind Steuern eine öffentlich-rechtliche Abgabe, denen keine bestimmte staatliche Leistungen gegenübersteht und die zwecks Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs ohne Ansehen der Person alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen.
de.wikipedia.org/wiki/Steuer
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