Mit der Abgeltungssteuer ändern sich ab 2009 die Rahmenbedingungen für Sparer entscheidend. Anleger sollten daher die Zeit bis zur Einführung für die Überprüfung ihrer Investmentstrategie nutze.
Der Countdown läuft.
Am 1. Januar 2009 ändern sich die steuerlichen Spielregeln für Anleger spürbar: Deutschland führt, dem Vorbild vieler europäischer Nachbarländer folgend, eine sogenannte Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen ein. War die Kapitalertragsteuer bislang nur ein Abschlag, der gleich an der Quelle als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer erhoben wurde, so ist die neue Abgeltungssteuer ein echter Systemwechsel: Mit dem pauschalen Abzug von 25 Prozent ist die Steuerlast getilgt. Schlechter als bisher soll dabei übrigens keiner wegkommen: Wer einen geringeren persönlichen Steuersatz hat, kann sich die zu viel gezahlte Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückholen.
Dennoch: Alle Anleger sollten ihre Investmentstrategie mit ihrem persönlichen Berater in der Sparkasse vor Ort genau analysieren. Denn einige Neuerungen können
durchaus zu einer höheren steuerlichen Belastung führen – wenn nicht rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2008 die Weichen richtig gestellt werden. So gilt die Abgeltungssteuer nämlich nicht nur für Zinsen, Dividenden und Erträge aus Investmentfonds. Auch die Gewinne aus der Veräußerung privater Kapitalanlagen – ausgenommen Immobilien – werden künftig unabhängig von der Haltedauer einheitlich mit 25 Prozent besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.
Ein Viertel für den Fiskus
Wird also ein Wertpapier beispielsweise im März 2009 für 100 Euro gekauft und im März 2014 für 150 Euro verkauft, unterliegt der Veräußerungsgewinn in Höhe von 50 Euro der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, dass ein Viertel des Gewinns, nämlich 12,50 Euro, direkt an den Fiskus geht, und zwar zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer greift allerdings erst, wenn der neue „Sparerpauschbetrag” ausgeschöpft ist: Zu diesem werden der bisherige Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag zusam-mengefasst, wobei die Höhe unverändert bei 801 Euro pro Person bleibt. Bestehende Freistellungsaufträge bedürfen also vorerst keiner Änderung. Das Sammeln der Belege wird sich jedoch im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen weitgehend erübrigen: „Wer höhere Ausgaben als den Sparerpauschbetrag veranschlagen will, zum Beispiel Fahrten zu Hauptversammlungen oder Depotgebühren, kann diese nicht mehr geltend machen”, erläutert Monika Zerull aus der Abteilung Produktsteuern der DekaBank. Nur die Bankspesen bei An- und Verkauf von Wertpapieren, die sogenannten Transaktionskosten, könne der Anleger weiterhin bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns der Wertpapiere ansetzen.
Halbeinkünfteverfahren entfällt
Eine gewichtige Neuerung, insbesondere für Aktieninvestoren, ist die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für Privatanleger. „Wer Dividenden bezieht, muss nach den neuen Regeln 100 Prozent statt wie bisher 50 Prozent dieser Einnahmen versteuern”, sagt Steuerexpertin Zerull. Auf den ersten Blick verliert ein Engagement in Dividendentitel dadurch an Attraktivität. Da jedoch gleichzeitig die Körperschaftsteuer für Unternehmen drastisch von 25 auf 15 Prozent fällt, kann sich, bei Weitergabe dieses Vorteils an die Anteilseigner, die Nachsteuerrendite sogar merklich erhöhen.
Im Blick haben müssen alle Anleger dagegen den Wegfall der bisherigen Spekulationsfrist: Die Abgeltungssteuer soll ja gerade auch die Veräußerungsgewinne erfassen. Daher wird die Regelung gestrichen, nach der Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerfrei sind, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Eine Ausnahmeregelung gibt es allerdings für Immobilien: Bei Grundstücken bleibt die Spekulationsfrist von zehn Jahren bestehen.
Investoren ist es aber möglich, auch über das Jahr 2009 hinaus von den aktuellen Regelungen zur Spekulationsfrist zu profitieren. Denn es gibt einen Bestandsschutz für die meisten Wertpapiere, die Anleger vor Einführung der Abgeltungssteuer gezeichnet haben. Werden beispielsweise Aktienfondsanteile vor dem 1. Januar 2009 erworben, gilt für diese weiterhin: Veräußerungsgewinne sind nach mindestens zwölfmonatiger Haltedauer steuerfrei. Deshalb raten Experten, rechtzeitig die persönliche Investmentstrategie zu überdenken. „Es erscheint empfehlenswert, freies Kapital vor 2009 anzulegen, um die aktuell günstigeren Regeln zur Besteuerung der Kursgewinne zu konservieren”, rät Thomas Gallinger, Produktmanager bei der DekaBank. Ideal sei etwa, vor dem 31. Dezember 2008 in einen möglichst flexiblen Dachfonds zu investieren. Bei diesen Produktkonzepten fällt keine Abgeltungssteuer an, wenn der Vermögensverwalter das Kapital von einem Fonds in einen anderen umschichtet. „So können Dachfondsmanager flexibel auf die Märkte reagieren, ohne dass dem Anleger durch die Anpassungen zusätzliche steuerliche Belastungen entstehen”, erläutert Gallinger. „Außerordentliche Erträge wie zum Beispiel Kursgewinne werden im Fonds steuerstundend thesauriert, sodass der positive Effekt des Zinseszinses zum Tragen kommt.”
Riester-Verträge nicht betroffen
Für Fondssparpläne wird die künftige steuerliche Regelung derzeit noch diskutiert. Fondssparpläne im Rahmen der staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Rente sind jedoch in keinem Fall von der Abgeltungssteuer betroffen. Die Leistungen aus entsprechend zertifizierten Altersvorsorgeverträgen und von Basisrentenprodukten werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert. Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer wird bei der Besteuerung der Riester- und Rürup-Verträge der von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängige persönliche Steuersatz angewendet. Vermutlich wird es einige Zeit dauern, bis auch die letzten kniffligen Details der Abgeltungssteuer von den Finanzpolitikern und den Steuerbehörden geklärt sind. In jedem Fall aber gilt: Wer sich rechtzeitig auf die neuen steuerlichen Bedingungen einstellt, kann unnötige Steuerzahlungen auf Jahre hinaus vermeiden.
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